Montag, 26. Dezember 2011

Jaukerbestimmungen:

Hochflugregeln für Wiener Hochflugtauben des SV 14




(Jaukbestimmungen)

Allgemeines:


Sinn und Zweck der Jaukbestimmungen ist es den Hochflugtaubensport mit Wiener Hochflug-tauben zu pflegen und zu fördern. Es gibt eine ganze Reihe hoch fliegender Taubenrassen, aber keine zeigt den einzigartigen Flugstil der Wiener Hochflugtaube und eine solche Rasanz beim Aufstieg. Daher soll durch das Abhalten von Preisfliegen insbesondere der rasseeigene Flugstil der Wiener Hochflugtauben erhalten und gefördert werden.

Die Jaukbestimmungen, insbesondere das Punktierungssystem nach Franz Prosig, gehen in Ihren Grundzügen mindestens bis zum Jahr 1931 zurück. Sie wurden im Jahr 2011 überarbei-tet, um einerseits die Verständlichkeit zu erhöhen und andererseits die Jauker zu ermutigen sich rege am Preisjauken zu beteiligen.
1. Das Preisfliegen wird nach den Hochflugregeln für Wiener Hochflugtauben des SV 14 (Jaukbestimmungen) durchgeführt und gewertet. Jedes Mitglied des SV 14 ist berechtigt sich am Preisfliegen zu beteiligen.
2. Dabei gelten folgende
Begriffsbestimmungen:

a. SV 14: Verein für Wiener Hochflugtauben und Österreichische Tümmlerrassen; einge-tragener Sonderverein im Rassezuchtverband Österreichischer Kleintierzüchter (RÖK)

b. Preisfliegen: Hochflugwettbewerb mit Wiener Hochflugtauben

c. Hochflug-Regeln: sind die unten aufgelisteten Bedingungen für ein Preisfliegen. Einer-seits gibt es verpflichtende Hochflug-Regeln, die man bei einem Preisfliegen einhalten muss, ansonsten verliert man das Preisfliegen (z.B. muss der Schwarm mindestens zwei Stunden fliegen). Andererseits gibt es Hochflug-Regeln, die nicht verpflichtend sind, aber deren Nichteinhalten dazu führt, dass die Wertung abgebrochen wird (z. B. wenn nach zwei Stunden Gesamtflugdauer mehr als ein Drittel der Tauben einzeln oder gemeinsam anfallen).

d. das Preisfliegen gewinnen: kann ein Schwarm, wenn er alle unten genannten verpflich-tenden Hochflug-Regeln einhält (z. B. dass die Aufgangszeit bei einem Schwarm bis 35 Stück nicht länger als 30 Minuten gedauert hat). Das Preisfliegen gewinnen bedeutet also nicht Hochflugsieger des Jahres zu werden, sondern mit seinem Schwarm die strengen Jaukbestimmungen eingehalten zu haben. Derjenige Jauker, dessen Schwarm beim Preisfliegen die meisten Punkte erfliegt, wird der Hochflugsieger des Jahres.

e. das Preisfliegen verlieren: bedeutet, dass der Schwarm eine oder mehrere der unten genannten Hochflug-Regeln nicht eingehalten hat (z. B. dass der Schwarm nicht insge-samt 60 Minuten in Preishöhe geflogen ist).

f. Wertung abbrechen: bedeutet, dass bei einem Preisfliegen bestimmte Hochflug-Regeln nicht eingehalten wurden und daher von den Flugpreisrichtern die Wertung abgebro-chen wird und die erreichten Gesamtpunkte ermittelt werden.

g. Aufgangszeit: Zeit, die der Schwarm zum Aufsteigen bis in Preishöhe benötigt

h. Flughöhen: werden eingeteilt in Viertelhöhe, Halbehöhe, Dreiviertelhöhe und Preishöhe (einzige Flughöhe, bei der Punkte vergeben werden)

i. Preishöhe: wird erst dann gegeben, wenn die Flugpreisrichter die Flügelschläge der einzelnen Tauben mit freiem Auge nicht mehr sehen können.

Jaukbestimmungen des SV 14, S. 1 von 6

j. Abgangszeit: Zeit, die der Schwarm zum Absteigen von der Preishöhe bis zur Landung benötigt

k. Hochflug-Komission: vom SV 14 benannte Mitglieder, die sich ernsthaft mit dem Wie-ner Hochflugtaubensport befassen

l. Flugpreisrichter: Hochflugrichter, die zur Abnahme von Preisfliegen nach den gegen-ständlichen Jaukbestimmungen qualifiziert und berechtigt sind

m. Flugpreisrichter-Obmann: vom SV 14 benannter Obmann der Flugpreisrichter

n. neutraler Beobachter: zusätzlich zu den beiden Flugpreisrichtern amtierendes Organ bei einem Preisfliegen; in der Regel Mitglied beim SV 14

o. Schwarm: Flugschwarm, auch Schar oder Stich genannt

p. Jauker: Flugtaubensportler mit Wiener Hochflugtauben; auch Wiener Hochflugtauben werden Jauker oder Jauktauben genannt

q. jauken, aufjauken: hochlassen der Tauben


  1. Ein Schwarm muss aus mindestens 18 Tauben bestehen.
  2. Alle Tauben des Schwarmes müssen geschlossene Fußringe tragen.




Anmelden des Preisfliegens:


      1. Preisfliegen können in der Zeit vom 1. Mai bis 31. August ausgetragen werden.
      2. Jeder Jauker darf zweimal jährlich das Preisfliegen anmelden. Wenn das Preisfliegen verlo-ren geht, so kann der Bewerber erst nach Verstreichen einer zweiwöchigen Frist erneut anmelden. Bei ungünstiger Witterung oder bei Ereignissen während des Preisfliegens, die der Bewerber nicht beeinflussen konnte (z. B. Greifvogel-Attacke oder Verunglücken einer oder mehrerer Tauben oder wenn die Tauben abdrehen), kann der Bewerber sofort, ohne Frist und ohne neuerliches Startgeld einen Ersatztermin anmelden.
      3. Das Preisfliegen ist eine Woche im Voraus beim Flugpreisrichter-Obmann anzumelden. Die Uhrzeit des Aufjaukens wird vom Bewerber festgesetzt und ist bei der Anmeldung bekannt zu geben. Der zweite Flugpreisrichter und der neutrale Beobachter sind vom Jauker selbst auszuwählen und auch selbst zu verständigen.
      4. Dem Flugpreisrichter-Obmann allein obliegt es zu bestimmen, ob der angemeldete Tag ein Jauktag ist.
      5. Vor dem Preisfliegen hat der Bewerber das Startgeld zu bezahlen.

       


      Wertung des Preisfliegens:


          1. Die Wertung erfolgt nach dem Punktierungssystem nach Franz Prosig (siehe unten).
          2. Preisfliegen sind von jeweils zwei Flugpreisrichtern und einem neutralen Beobachter abzu-nehmen.
          3. Die Flugpreisrichter sind in ihren nach besten Wissen und Gewissen gefällten Wertungen und Entscheidungen unanfechtbar.
          4. Vor dem Preisfliegen haben die Flugpreisrichter die Tauben am Taubenboden wie unten angegeben zu kontrollieren.
          5. Vor dem Eintreffen der Flugpreisrichter ist es Besuchern untersagt auf den Taubenboden gehen. Dies ist nur dem Bewerber gestattet.

          Jaukbestimmungen des SV 14, S. 2 von 6

          1. Einer der beiden Flugpreisrichter oder der neutrale Beobachter hat während des Preisflie-gens ein Flugprotokoll mit zwei Durchschlägen nach den Vorschriften des SV 14 anzuferti-gen. Das Flugprotokoll ist von den beiden Flugpreisrichtern, dem neutralen Beobachter und dem Bewerber zu unterschreiben. In das Flugprotokoll sind auch die Ringnummern al-ler Tauben des Schwarmes einzutragen. Eine entsprechende Ringliste ist vom Bewerber einzuholen. Die Ringnummern müssen nach Beendigung des Preisfliegens kontrolliert werden.
          2. Die Aufgangszeit bis zur Preishöhe darf maximal 30 Minuten betragen. Umfasst der Schwarm mehr als 35 Tauben darf die Aufgangszeit maximal 35 Minuten betragen. Er-reicht ein Schwarm die Preishöhe in einer kürzeren Zeit, so werden für jede Gut-Minute 2 Punkte vergeben. Beispiel: Erreicht ein Schwarm mit 20 Tauben in 15 Minuten die Preishöhe, so erzielt er 15 Gut-Minuten. 15 Gut-Minuten x 2 Punkte ergeben für die Aufgangszeit 30 Punkte. Erreicht hingegen ein Schwarm mit 37 Tauben in 15 Minuten die Preishöhe, werden 20 Gut-Minuten erzielt. 20 Gut-Minuten x 2 Punkte ergeben für die Aufgangszeit 40 Punkte.
          3. In der Aufstiegsphase dürfen einzelne Tauben maximal 5 Minuten vom geschlossen flie-genden Schwarm ausscheren, sonst ist das Preisfliegen verloren.
          4. Für jede Minute in Preishöhe (oder höhere Flughöhen inklusive unsichtbare Höhen) wer-den 2 Punkte vergeben.
          5. Erreicht der Schwarm die Preishöhe, so muss er in dieser insgesamt mindestens 60 Minu-ten fliegen. Es ist zulässig, dass der Schwarm während der ersten 60 Minuten in Preishöhe einmal für maximal 15 Minuten unter die Preishöhe absinkt, danach muss er spätestens wieder in Preishöhe zurückkehren und in Summe 60 Minuten dort fliegen. Solch ein Hö-henwechsel darf aber innerhalb der ersten 60 Minuten Preishöhe nur einmal erfolgen. Dauert der Höhenwechsel länger als 15 Minuten und sind die insgesamt 60 Minuten in Preishöhe noch nicht erreicht, so ist das Preisfliegen verloren.


          Beispiel: Ein Schwarm fliegt seit 45 Minuten in Preishöhe, dann sinkt er für 10 Minuten in Dreiviertelhöhe ab und steigt danach wieder in Preishöhe auf. Um das Preisfliegen zu ge-winnen, muss er zumindest weitere 15 Minuten in der Preishöhe fliegen, um die Mindest-zeit von 60 Minuten in dieser Höhe einzuhalten.
          Nach insgesamt 60 Minuten in Preishöhe kann der Schwarm erneut maximal 15 Minuten unter die Preishöhe absinken. Wenn der Schwarm wieder in Preishöhe zurückkehrt, so werden pro Minute in Preishöhe wieder je 2 Punkte vergeben. Wenn der Schwarm jedoch länger als 15 Minuten unterhalb der Preishöhe fliegt, so wird die Wertung abgebrochen.
          Wenn der Schwarm den Augen der Flugpreisrichter in unsichtbare Flughöhe entschwindet so gilt folgendes:
          Ist der Schwarm zuerst wieder in Preishöhe zu sehen, werden für jede Minute in unsicht-barer Flughöhe 2 Punkte vergeben und die Wertung geht weiter.
          Ist der Schwarm jedoch zuerst in einer tieferen Flughöhe als der Preishöhe zu sehen, so gibt es für die Zeit, in denen die Tauben nicht gesehen wurden, prinzipiell keine Punkte. Außerdem wird, wenn die insgesamt 60 Minuten in Preishöhe schon erreicht waren, die Wertung abgebrochen. Wenn die insgesamt 60 Minuten in Preishöhe noch nicht erreicht waren, dann ist das Preisfliegen hingegen verloren.
          Es ist zulässig, dass sich eine oder mehrere Tauben in der Preishöhe vom Schwarm lösen (abreißen), solange sie in der Preishöhe wieder zum Schwarm zurückkehren. Wenn abge-rissene Tauben aber erst auf einer niedrigeren Flughöhe als der Preishöhe wieder zum Schwarm dazu stoßen, ist das Preisfliegen verloren.

          Jaukbestimmungen des SV 14, S. 3 von 6

          Es sei denn, die insgesamt mindestens 60 Minuten in Preishöhe und die 2 Stunden Ge-samtflugdauer wurden bereits erreicht. In diesem Fall wird die Wertung abgebrochen.

          22.Die Gesamtflugdauer muss mindestens zwei Stunden betragen. Auch wenn die Flugzeit durch einen besonders raschen Auf- und Abstieg verkürzt wird, muss der Schwarm insge-samt zwei Stunden fliegen.

          23.Nach zwei Stunden Gesamtflugdauer darf maximal ein Drittel der Tauben des Schwarmes (kaufmännisch gerundet) einzeln oder gemeinsam anfallen. Wenn die insgesamt mindes-tens 60 Minuten in Preishöhe und die 2 Stunden Gesamtflugdauer bereits erreicht waren, dann wird die Wertung abgebrochen. Wenn die insgesamt mindestens 60 Minuten in Preishöhe noch nicht erreicht waren, dann ist das Preisfliegen verloren.

          Beispiel: Ein Schwarm umfasst 19 Tauben. Nach 2 Stunden Gesamtflugdauer dürfen ma-ximal 6 Tauben anfallen (19 : 3 = 6,33; kaufmännisch gerundet 6 Tauben). Landet eine siebente Taube des Schwarmes, wird die Wertung abgebrochen.

          24.Der Abgang von der Preishöhe bis zur Landung sollte in 30 Minuten erfolgen. Es ist zwar keine Bedingung für das Gewinnen des Preisfliegens, wenn der Abstieg jedoch rascher als in 30 Minuten erfolgt und der Schwarm geschlossen landet, so wird für jede Gut-Minute 1 Punkt vergeben. (Anmerkung: insbesondere für die Bewertung des Abgangs ist ein exak-tes Flugprotokoll unabdingbar, damit man nach dem Landen die Abgangszeit exakt ermit-teln kann).

          25.Für geschlossenes Aufsetzen des gesamten Schwarmes auf dem Schlag und raschen ge-schlossenen Einsprung in das Schlaginnere innerhalb von 10 Minuten können 10 Punkte vergeben werden. Für diese Punktevergabe darf aber keine Taube vorher angefallen sein, sondern der gesamte aufgelassene Scharm landet geschlossen und springt geschlossen ein.

          26.Für besonders rassetypischen Flugstil eines eng geschlossenen Schwarmes mit exaktem Kippen und Schwenken können 20 Punkte vergeben werden, jedoch nur bei Einstimmig-keit der beiden Flugpreisrichter.

          27.Für besonders rassetypische Tiere, einen besonders einheitlichen Typ oder einen beson-ders seltenen Farbschlag können in Einstimmigkeit der Flugpreisrichter 20 Punkte verge-ben werden.

          28.Für Preisfliegen in den ersten drei Flugmonaten werden auf die Gesamtpunkte-Zahl fol-gende prozentuelle Zuschläge erteilt:
          Mai: 30 % Zuschlag zu den Gesamtpunkten Juni: 20 % Zuschlag zu den Gesamtpunkten Juli: 10 % Zuschlag zu den Gesamtpunkten
          Beispiel: Erzielt ein Schwarm bei einem Preisfliegen am 25. Mai 130 Punkte, so bekommt er für den frühen Jauktermin einen 30 % Zuschlag. Das ergibt 39 Punkte zusätzlich, somit erreicht der Schwarm 169 Punkte.

          29.Diese Jaukbestimmungen gelten primär für Wiener Hochflugtauben. Es kann aber auch mit anderen Wiener Taubenrassen ein Preisfliegen angemeldet werden (z.B. mit Wiener Röserlschecken). Bei ihnen gelten die gleiche Wertung und die gleichen Hochflug-Regeln, jedoch mit folgenden Abweichungen: Der Schwarm muss nur aus mindestens 8 rassetypi-schen Tauben bestehen – für jede zusätzliche Taube gibt es einen Zusatzpunkt; zusätzlich zur Anmeldung von zwei Preisfliegen mit Wiener Hochflugtauben darf der Bewerber zwei-mal jährlich das Preisfliegen mit anderen Wiener Taubenrassen anmelden; für die Preishö-he gibt es keine Mindestzeit und die Gesamtflugdauer ist auf mindestens 1 Stunde redu-ziert.

          Jaukbestimmungen des SV 14, S. 4 von 6


          Zusammenfassung der Punktierung:

          für jede Gut-Minute bei der Aufgangszeit

          2 Punkte


          für jede Minute in Preishöhe (oder höher)


          2 Punkte


          für jede Gut-Minute bei der Abgangszeit


          1 Punkt


          für geschlossenes Landen und rasches Einspringen


          10 Punkte


          für besonders rassetypischen Flugstil


          20 Punkte


          für besondere Rassigkeit oder seltenen Farbschlag


          20 Punkte


          Zuschlag für das Preisfliegen im Mai


          30 % Zuschlag


          Zuschlag für das Preisfliegen im Juni


          20 % Zuschlag


          Zuschlag für das Preisfliegen im Juli


          10 % Zuschlag

          Mein Start mit Wiener Hochfliegern


          Mein Leben lang habe ich Brieftauben. In diesem Winter bin ich nun durch Zufall auf Wiener Hochflieger gestoßen. Hans Löschl aus Wien schickte mir noch vor Weihnachten meine ersten 8 Paare. Im Frühjahr kann nun die Zucht beginnen. Bin schon sehr gespannt, ob diese Tauben wirklich so lange und so hoch am Himmel fliegen. Meine Brieftaubenzucht habe ich nicht aufgegeben, aber bis auf weiteres stark eingeschrenkt. 2 freigewordene Schläge werden nun mit Wiener Hochfliegern bevölkert.
          Über den weiteren Verlauf möchte ich hier gelegentlich berichten.

          Noch ein paar Fotos meiner Ausgangstauben: